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Es findet eine behördenfeste Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung statt. Die Gefährdungsbeurteilung wird in bestehende
betriebliche Qualitätsmanagement- bzw. Umweltmanagement-Systeme integriert. Wir kennen die Risikobereiche durch mehrfache
Durchführungen von Gefährdungsbeurteilungen nach Biostoffverordnung in zahlreichen Branchen vom medizinischen Labor bis zur Wertstoffsortieranlage. Wir beraten die Betriebe bei ggfs. durchzuführenden Maßnahmen,
die sich durch die Gefährdungsbeurteilung ergeben und übernehmen das Behördenengineering. Zudem können Sie uns als abschließende Maßnahme der Gefährdungsbeurteilung für die Erstellung Ihrer Betriebsanweisungen und
die Schulungen Ihrer Mitarbeiter im biologischen Arbeitsschutz heranziehen.
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